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Sichern Sie Ihre Familie und sich selbst vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod ab.

 

Rein sachlich betrachtet kann es passieren, dass Sie daran gehindert werden, Ihr Darlehen zurückzuzahlen. Durch Unwägbarkeiten wie Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Tod stellt sich die Frage, wer kümmert sich um verbleibende Raten, wer kommt für eine Restschuld auf.

Darauf gibt es eine beruhigende Antwort: die Restschuldversicherung (RSV).

 

Ihr Vorteil!

 

Die Restschuldversicherung ist voreingestellt. Sie dient zur Absicherung Ihres Kredites und lässt Sie ruhiger schlafen. Finanzierungen mit Restschuldversicherung verfügen über einen günstigeren effektiven Jahreszins, da Sie und die Bank besser abgesichert sind.

 

Was geschieht bei Arbeitsunfähigkeit?

 

Bei Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Gesundheitsstörung durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Restschuldversicherung die Raten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je Tag der Arbeitsunfähigkeit wird 1/30 der Monatsrate gezahlt. Diese Zahlung wird auch dann geleistet, wenn gleichzeitig Krankengeld bezogen wird.

 

Was geschieht im Todesfall?

 

Die Summe der noch ausstehenden Kreditraten wird durch die Restschuldversicherung beglichen. Gründe genug, mit dem Darlehensvertrag gleichzeitig eine Restschuldversicherung abzuschließen. Sie kostet - abhängig von den Kreditkonditionen - nur wenige Cent am Tag. Zusätzliche Formulare und Unterschriften sind nicht nötig, gezahlt wird mit jeder Monatsrate Ihres Darlehens.